Die freiwillige produktionsgebundene Unterstützung (VCS) richtet sich an sensible Sektoren, die sich in Schwierigkeiten befinden, ist aber gleichzeitig aus wirtschaftlichen, sozialen oder anderen Gründen sehr wichtig. Dazu gehört auch die Zucht eines fleischartigen Kalbes. Die Maßnahme zur Unterstützung der Züchter gilt für Fleischkälber, die zwischen dem 1. April 2015 und dem 31. März 2016 im Betrieb des Antragstellers geboren wurden.
Der Satz für 2016 beträgt 9.312,99 CZK / VDJ (Zuschuss in diesem Jahr, d.h. 2017).
Im vergangenen Jahr musste der Antragsteller die Zahlung für mindestens 1 Kalb (0,4 VDJ) beantragen, den Antrag ankreuzen und die Erklärung ausfüllen).
Die Mutter eines Kalbes, für das ein Antrag auf Zahlung einer Sonderbeihilfe für ein Fleischkalb gestellt wird, muss eine Kuh sein, die in einem gesäugten System verbleibt. Gleichzeitig muss der Vater des Kalbes ein Bulle der Fleischrasse von Rindern sein, die im zentralen Rasseregister eingetragen sind.
Links: Regeln , Pressemitteilung 16. Januar 2016
veröffentlicht am 20.1.2017, Ing.